Wahlpsychologe aller Kassen

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine nachträgliche Teilrefundierung des Honorars für die klinisch-psychologische Diagnostik in Höhe von 80 % des Kassentarifs durch die jeweilige Krankenkasse möglich:

  • Es wird eine Zuweisung von einer:einem
    • Allgemeinmediziner:in oder 
    • Vertragsfachärztin:Vertragsfacharzt  (z.B. Psychiatrie, Neurologie, Kinder- und Jugendheilkunde) oder
    • Vertragspsychotherapeutin:en benötigt.
  • Auf dem Zuweisungsschein ist eine konkrete Fragestellung sowie eine Verdachtsdiagnose (nach ICD-10 kodiert) erforderlich.

Die klinisch-psychologische Behandlung ist derzeit leider noch keine Leistung der Österreichischen Sozialversicherungsträger.